| * | Alter Mietvertrag: schriftlich und fristgerecht kündigen; vorzeitige Beendigung möglich, wenn Mietvertrag Ersatzmieterklausel enthält oder wenn Hauswirt mit Nachmieter einverstanden ist |
| * | Besichtigungstermine für die alte Wohnung: dürfen nach Absprache vom Vermieter mit dem potenziellen Nachmieter von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr durchgeführt werden |
| * | Alte Kaution: muss vom Vermieter spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden |
| * | Maklergebühren: dürfen laut Gesetz maximal zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen. |
| * | Kaution/Kautionsformen: Barkaution oder Bankbürgschaft; Höhe: maximal drei Nettokaltmieten; die Kaution muss mindestens zu dem bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden |
| * | Umzugsurlaub: In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub bei einem Umzug (frühzeitig beim Arbeitgeber erkundigen!) |
| * | Weitere Informationen beim Deutschen Mieterbund e.V. Tel.: 0221/940770 oder www.mieterbund.de, Broschüre "Geld sparen beim Umzug" (3,83 EUR + Versandkosten) kann beim Mieterbund bestellt werden |
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